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Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 75 „Zachenäcker III“ im Parallelverfahren mit der 21. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Eichstätt

Meldung vom 20. Mai 2025 (14:54 Uhr)

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 16.02.2023 die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 75 „Zachenäcker III“ und die 21. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren beschlossen. In der Sitzung vom 25.04.2024 wurden die in der Zwischenzeit erarbeiteten Vorentwürfe gebilligt. Ziel der Bauleitplanung ist die Ausweisung und Entwicklung neuer Gewerbeflächen.

 

In der Sitzung vom 10.04.2025 hat der Stadtrat die Entwürfe des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 75 „Zachenäcker III“ sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

 

Im Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplans liegen die Grundstücke mit den Flurnummern 116 (Teilfläche), 118, 119 (Teilfläche), 123, 124 und 126 (Teilfläche) der Gemarkung Wintershof, Stadt Eichstätt, sowie die Grundstücke Flurnummern 380/43 (Teilfläche), 380/44 (Teilfläche), 380/50 und 388 (Teilfläche), Gemarkung Preith, Gemeinde Pollenfeld. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst rund 6,86 ha.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplans bezieht sich auf die Grundstücke mit den Flurnummern 116 (Teilfläche), 118, 119 (Teilfläche), 123, 124 und 126 (Teilfläche) der Gemarkung Wintershof, Stadt Eichstätt. Die Fläche der Flächennutzungsplanänderung beträgt rund 6,39 ha.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) findet in der Zeit vom 26. Mai bis einschließlich 30. Juni 2025 durch Veröffentlichung im Internet sowie paralleler öffentlicher Auslegung im Rathaus statt.

 

Äußerungen zur dargelegten Planung können während dieser Frist elektronisch per Mail an bauleitplanung@eichstaett.de, alternativ auch schriftlich oder zur Niederschrift, abgegeben werden. Die Stellungnahmen und Anregungen werden dem Stadtrat zur Prüfung und ggf. Berücksichtigung bei den weiteren Planungsschritten vorgelegt.

 

Näheres bzw. weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Anlage „Bekanntmachung“.