Als Mitgliedsgemeinde weisen wir auf die 1. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Eichstätter Berggruppe und der Wasserversorgung Altmühltal hin.
Im Anhang finden Sie das Amtsblatt Nr. 51/2025 des Landkreises Eichstätt, worin Sie die neue Satzung finden.