Zur Durchführung der Raumverträglichkeitsprüfung, gemäß § 15 Abs. 3 ROG, bittet die Regierung von Oberbayern, vorzugsweise elektronisch per E-Mail an Beteiligungen-24.2@reg-ob.bayern.de die Beteiligten von diesem erheblich überörtlich raumbedeutsamen Vorhaben, um Stellungnahme im Rahmen der wahrzunehmenden Belange bis zum 14.11.2025.
Alle weiteren Informationen finden Sie im Anhang.