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Was erledige ich wo?

Personalausweis

Für die Ausstellung eines neuen Personalausweises wird ein aktuelles, biometrisches Lichtbild in digitaler Form benötigt.

Die Bilder können vor Ort in unserem Bürgeramt (6,00 € pro Bild) oder bei externen Fotodienstleistern und z. B. auch von manchen Drogeriemärkten (Aushändigung eines QR-Codes) erstellt werden.

Die Antragsstellung erfordert die persönliche Vorsprache in der Verwaltungsgemeinschaft.

Die Abnahme von Fingerabdrücken ist ab einem Alter von 6 Jahren zwingend notwendig.

Eine Unterschrift wird ab dem Alter von 10 Jahren benötigt.

Personen ab 16 Jahren können den Personalausweis-Antrag ohne gesetzlichen Vertreter (Elternteil) stellen.

Personen unter 16 Jahren benötigen beim Antrag beide Unterschriften der gesetzlichen Vertreter sowie einen anwesenden Elternteil.

Sofern nur ein Elternteil bei der Beantragung anwesend ist, ist eine Zustimmungserklärung (Einverständnis für die Beantragung) des nicht anwesenden Elternteils erforderlich.

 

Brauche ich einen Termin?

Nein, ein Termin ist nicht notwendig, Sie können einfach zu den Öffnungszeiten vorsprechen.

Über die Online-Terminreservierung auch unserer Website können selbstverständlich Termine vergeben werden, wodurch Sie Vortritt gegenüber anderen Bürgern erlangen.

 

Benötigte Unterlagen:

  • ehemaliger Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis, sofern vorhanden)
  • digitales Lichtbild (Erstellung direkt im Bürgeramt oder QR-Code eines externen Fotodienstleisters)
  • Zustimmungserklärung, sofern die Person bei der Antragsstellung unter 16 Jahren ist und nur ein Elternteil dabei sein wird.

 

Abholung:

Dauer: ca. 2 – 4 Wochen (Lieferzeiten können je nach Quartal oder Urlaubs-Saison abweichen!)

  • Sie werden postalisch informiert, wenn Ihr Ausweis zur Abholung eingetroffen ist.
  • Die Abholung kann auch durch Bevollmächtigung einer anderen Person erfolgen.
  • Eine Vollmacht wird auch auf der Abholmitteilung aufgedruckt.
  • Der ehemalige Ausweis muss bei der Abholung entwertet werden und ist mitzubringen.
  • Bei Personen unter 16 Jahren muss dieser von einem gesetzlichen Vertreter abgeholt werden.

 

Gebühr / Gültigkeit:

Die aktuellen Gebühren sowie die Gültigkeitsdauer kann im Personalausweisportal entnommen werden:

https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.html

 

Online-Ausweisfunktion (eID) und PIN-Brief:

https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/online-ausweisen/pin-brief/pin-brief-node.html

https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/downloads/Webs/PA/DE/informationsmaterial/flyer-broschueren/flyer-online-ausweis.pdf?__blob=publicationFile&v=28

 

In welchem Land wird der Personalausweis akzeptiert?

Auf der Website des Auswärtigen Amtes kann bei der Ländersuche recherchiert werden, ob Ihr Personalausweis im gewünschten Reiseland akzeptiert wird:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

 


Alle Informationen sind nach dem Stand vom 04.02.2026

Zuständige Mitarbeiter