Menü schließen

Was erledige ich wo?

Verbrennung von strohigen Abfällen (Anzeigepflicht)

Wie bereits seit Jahren praktiziert, dürfen trockene, strohige Abfälle aus der Landwirtschaft
auch im Jahr 2019 im Landkreisgebiet nur dann verbrannt werden, wenn die beabsichtigte
Verbrennung mindestens 7 Tage vor dem Verbrennungstermin bei der Gemeinde angezeigt
wird und innerhalb dieser 7-Tagesfrist vom Landratsamt keine Untersagung erfolgt.


Um auch im Jahre 2019 einen reibungslosen Ablauf zu erzielen, wird gebeten, den Land
wirten beim Ausfüllen der Anzeigeformulare behilflich zu sein und unverzüglich nach Stel
lung der Anzeige, je eine von der Gemeinde bestätigte Anzeige, an das Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten, Auf der Schanz 43 a, 85049 Ingolstadt und eine Anzeige an
das Landratsamt Eichstätt, Sachgebiet 44, zu senden.
Dem Landwirt bitten wir zum Nachweis der rechtzeitigen Anzeigenerstattung eine mit dem
Eingangsstempel der Gemeinde versehene Ausfertigung der Anzeige und das Merkblatt
auszuhändigen.