Was erledige ich wo?

Grundsteuer

Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine sog. „Jahressteuer“, wobei der Eigentümer des Grundstückes vom 01.01. – 31.12. eines Jahres steuerpflichtig ist. Eine anteilige Berechnung der Grundsteuer bei Grundstückskauf/-Verkauf oder Eigentümerwechsel während des Jahres erfolgt bei der Gemeinde daher nicht.

Wir weisen darauf hin, dass der Wechsel von Eigentümern eines Grundstückes bei der Gemeinde erst erfolgen kann, wenn eine entsprechende Mitteilung des Finanzamtes vorliegt. Das Finanzamt hingegen wird erst tätig, wenn es eine Mitteilung des Notars erhält, dass die Umschreibung der Besitzverhältnisse im Grundbuch erfolgt ist.

Das Verfahren vom Verkauf des Grundstückes bis hin zur Umschreibung des Grundstückes auf den neuen Eigentümer bei der Gemeinde nimmt daher in der Regel mehrere Wochen in Anspruch.

 

Zuständige Mitarbeiter

Regina Wittig
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