Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises wird ein aktuelles, biometrisches Lichtbild in digitaler Form benötigt. Die Annahme analog erstellter Bilder kann noch bis 18.07.2025 erfolgen.
Die Bilder können vor Ort in unserem Bürgeramt (6,00 € pro Bild) oder bei externen Fotodienstleistern oder z. B. auch von manchen Drogeriemärkten (Aushändigung eines QR-Codes) erstellt werden.
Die Antragsstellung erfordert die persönliche Vorsprache in der Verwaltungsgemeinschaft.
Die Abnahme von Fingerabdrücken ist hierbei nicht erforderlich.
Eine Unterschrift wird ab dem Alter von 10 Jahren benötigt.
Personen ab 16 Jahren können den Antrag auf vorläufigen Personalausweis ohne einen gesetzlichen Vertreter (Elternteil) stellen. Bei Personen bis einschließlich 15 Jahren ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters (Elternteil) notwendig. Der andere Elternteil muss nicht bei der Antragsstellung anwesend sein. Es ist jedoch eine Vollmacht notwendig, dass Sie der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises zustimmen (Zustimmungserklärung).
Ihr vorläufiger Personalausweis wird Ihnen sofort ausgehändigt. Bei Abholung eines evtl. neu-beantragten Personalausweises muss dieser zur Entwertung wieder mitgebracht werden.
Gültigkeit:
3 Monate
Kosten:
10,00 €
Vorläufiger Reisepass:
Ein vorläufiger Reisepass kann nur ausgestellt werden, wenn davon auszugehen ist, dass der Express-Reisepass nicht rechtzeitig vor Reisepass eintreffen wird (Glaubhaftmachung erforderlich)
(muss dem Bürgeramt ggf. durch Vorlage von Buchungsbelegen oder ähnlichen Unterlagen glaubhaft gemacht werden)
Direktversand:
Ab 18 Jahren besteht die Möglichkeit zum Direktversand des Reisepasses
Stand: 16.07.2025