Was erledige ich wo?

Reisepass

Für die Ausstellung eines neuen Reisepasses wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild benötigt. Die Antragsstellung erfordert persönliche Vorsprache in der Verwaltungsgemeinschaft. Die Abnahme von Fingerabdrücken ist zwingend.

Personen ab 18 Jahren können den Antrag auf Reisepass ohne einen gesetzlichen Vertreter (Elternteil) stellen. Bei Personen bis einschließlich 17 Jahren ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters (Elternteil) notwendig. Der andere Elternteil muss nicht bei Antragsstellung anwesend sein. Es ist jedoch eine Vollmacht notwendig, dass Sie der Ausstellung eines Reisepasses zustimmen.

Abholung:

Zur Abholung können Sie auch jemanden Bevollmächtigen. 

Nach ca. 4 bis 5 Wochen werden Sie durch uns informiert, dass ihr Reisepass abholbereit in der VG ist. 

Gültigkeit:

6 Jahre bei Antragsstellung bis 24 Jahre

10 Jahre  bei Antragsstellung ab 24 Jahre

Kosten:

6 Jahre Gültigkeit: 37,50 €

10 Jahre Gültigkeit: 60,00 €

Sie können den Reisepass auch im Expressverfahren beantragen. Er ist dann in der Regel innerhalb von 72 Stunden abholbereit.

Zusatzkosten: 32,00 Euro

Zuständige Mitarbeiter

Nadine Herman
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