Hinweise zu den Zugangswegen für die Einlegung eines Widerspruchs
Für die Einlegung eines Widerspruchs bestehen folgende Möglichkeiten:
1. Schriftlich:
- Briefpostsendung: Verwaltungsgemeinschaft Eichstätt, Gundekarstraße 7a, 85072 Eichstätt
2. Zur Niederschrift:
Persönlicher Vor-Ort-Termin: Verwaltungsgemeinschaft Eichstätt, Gundekarstraße 7a, 85072 Eichstätt
3. Elektronisch oder in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form:
a) über das sichere Kontaktformular im BayernPortal.
Achtung: Aufgrund der ersetzenden Schriftform ist ein wirksamer Widerspruch ausschließlich über die folgende Anmeldemethoden möglich:
1. Online Ausweis
2. Elster
3. Authega-Zertifikat
NICHT schriftformersetzend und somit nicht zugelassen ist ein Widerspruch, wenn die Anmeldung lediglich mit Benutzername & Passwort erfolgte.
b) besonderes elektronisches Behördenpostfach (nur für Berechtigte/Verpflichtete, z.B. Rechtsanwälte)
Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!