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Wie lege ich einen Widerspruch ein?

Hinweise zu den Zugangswegen für die Einlegung eines Widerspruchs

Für die Einlegung eines Widerspruchs bestehen folgende Möglichkeiten:

1. Schriftlich:

  • Briefpostsendung: Verwaltungsgemeinschaft Eichstätt, Gundekarstraße 7a, 85072 Eichstätt

2. Zur Niederschrift:

Persönlicher Vor-Ort-Termin: Verwaltungsgemeinschaft Eichstätt, Gundekarstraße 7a, 85072 Eichstätt

3. Elektronisch oder in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form:

a) über das sichere Kontaktformular im BayernPortal.

Sicheres Kontaktformular

Achtung: Aufgrund der ersetzenden Schriftform ist ein wirksamer Widerspruch ausschließlich über die folgende Anmeldemethoden möglich:

1. Online Ausweis

2. Elster

3. Authega-Zertifikat

NICHT schriftformersetzend und somit nicht zugelassen ist ein Widerspruch, wenn die Anmeldung lediglich mit Benutzername & Passwort erfolgte.


b) besonderes elektronisches Behördenpostfach (nur für Berechtigte/Verpflichtete, z.B. Rechtsanwälte)

 

Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!